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Europa führt sein neues Verpackungsgesetz ein.

Die neue europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle tritt am 12. August 2026 in Kraft. Die Regelung führt schrittweise Änderungen in den Bereichen Verpackungsdesign, Wiederverwendung, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Verpackungsmanagement ein, die sich auf Hersteller, Händler, den E-Commerce und Verbraucher auswirken.

Europa führt sein neues Verpackungsgesetz ein: So ändern sich ab August 2026 Produktion, Vertrieb und Recycling.

Europa macht einen entscheidenden Schritt hin zu einer stärkeren Kreislaufwirtschaft: Am 12. August 2026 tritt die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) in Kraft. Die als Verordnung (EU) 2025/40 verabschiedete Regelung löst den bisherigen europäischen Rechtsrahmen für Verpackungen ab und legt einheitliche Vorschriften für den gesamten Lebenszyklus fest – von der Gestaltung und Herstellung bis hin zur Wiederverwendung, Sammlung und zum Recycling.

Die Änderung bedeutet nicht, dass alle Verpflichtungen sofort in Kraft treten. Die Verordnung sieht einen schrittweisen Zeitplan vor, wobei neue Anforderungen insbesondere im Zeitraum von 2028 bis 2030 eingeführt werden. Ziel ist es, das Abfallaufkommen zu verringern, unnötige Verpackungen zu begrenzen sowie den Einsatz von recycelten Materialien und Wiederverwendungssystemen zu steigern.

Eine Veränderung, die den gesamten Lebenszyklus der Verpackung betrifft.

Bislang wurden weite Teile der Regelungen zu Verpackungen durch eine EU-Richtlinie sowie verschiedene nationale Umsetzungsmaßnahmen festgelegt. Die neue Verordnung zielt darauf ab, einen harmonisierten Rahmen für alle Mitgliedstaaten zu schaffen und praktisch alle Verpackungen zu erfassen – unabhängig vom verwendeten Material oder dem Sektor, in dem sie zum Einsatz kommen.

Das bedeutet, dass Hersteller, Importeure, Vertreiber, Einzelhändler und E-Commerce-Unternehmen schrittweise überprüfen müssen, wie sie ihre Verpackungen gestalten, herstellen, verwenden und bewirtschaften.

Auf diese Weise beabsichtigt die Europäische Kommission, das Abfallaufkommen zu verringern und das Funktionieren des Binnenmarkts zu erleichtern, während sie gleichzeitig die Wiederverwendung sowie den Markt für Sekundärrohstoffe fördert.

Die erste große Änderung: Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen

Eine der Maßnahmen, die ab dem 12. August 2026 Anwendung finden, betrifft unmittelbar Verpackungen, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind.

Ab diesem Datum dürfen Lebensmittelverpackungen, die bestimmte Grenzwerte für PFAS – bekannt als persistente Chemikalien oder „Ewigkeitschemikalien“ – überschreiten, nicht mehr auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden.

Diese Substanzen wurden unter anderem dazu verwendet, bestimmte Lebensmittelverpackungen – wie Behälter für Essen zum Mitnehmen, Umhüllungen, Tüten für Mikrowellen-Popcorn oder Pizzakartons – wasser- und fettabweisend zu machen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass eine Begrenzung ihres Vorkommens sowohl die Exposition der Verbraucher als auch die Freisetzung dieser persistenten Stoffe in die Umwelt verringern wird.

Weniger unnötige Verpackung und weniger Hohlraum

Eine der bedeutendsten Veränderungen für den Handel – und insbesondere für den E-Commerce – wird im Jahr 2030 eintreten.

Die Vorschriften legen fest, dass der Hohlraum in bestimmten Sammelverpackungen, Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen 50 % nicht überschreiten darf. Ziel ist es, den Versand von Produkten in unnötig großen Kartons zu verhindern – eine Praxis, die den Verbrauch von Karton und anderen Materialien erhöht und zu mehr Abfall führt.

Für E-Commerce-Unternehmen kann dies eine Überprüfung der Kartongrößen, der Verpackungssysteme und der Art der Auftragsabwicklung bedeuten.

Die Vorschrift führt zudem Maßnahmen zur Reduzierung bestimmter Einwegverpackungsformate ein und legt Wiederverwendungsziele für Sektoren mit hohem Abfallvermeidungspotenzial fest.

Die Wiederverwendung gewinnt gegenüber dem Wegwerfmodell an Boden.

Die neue Verordnung zielt darauf ab, dass ein größerer Anteil der Verpackungen mehrfach verwendet werden kann, bevor er zu Abfall wird.

Eines der wichtigsten Ziele betrifft Transportverpackungen. Ab dem 1. Januar 2030 müssen Wirtschaftsbeteiligte, die bestimmte Formate von Transportverpackungen oder für den Transport von Produkten genutzte Verkaufsverpackungen verwenden, sicherstellen, dass insgesamt mindestens 40 % davon im Rahmen eines Wiederverwendungssystems wiederverwendbar sind.

Die Verpflichtung gilt auch für Produkte, die über den elektronischen Handel vertrieben werden, und umfasst Formate wie Paletten, Kartons, Schalen, Kunststoffbehälter, bestimmte Container, Fässer oder Palettenschutzsysteme.

Für bestimmte Vorgänge innerhalb desselben Unternehmens, zwischen verbundenen Unternehmen oder bei bestimmten Beförderungen innerhalb desselben Mitgliedstaats legt die Verordnung noch strengere Wiederverwendungsziele fest.

Auch der Getränkeverkauf verändert sich.

Die Wiederverwendung beschränkt sich nicht auf den Transport.

Ab 2030 müssen Endvertreiber sicherstellen, dass mindestens 10 % bestimmter alkoholischer und nicht alkoholischer Getränke in Mehrwegverpackungen im Rahmen eines Mehrwegsystems in den Verkehr gebracht werden, wobei für bestimmte Getränkekategorien unterschiedliche Ausnahmen gelten.

Die Vorschrift legt zudem ehrgeizigere Ziele für 2040 fest.

Der europäische Ansatz sieht einen schrittweisen Übergang von einem Modell, das auf Herstellung, Nutzung und Entsorgung basiert, hin zu einem Modell vor, bei dem die Verpackung länger im Wirtschaftskreislauf verbleiben kann.

Auch das Recycling beginnt beim Design.

Die neue Regelung beschränkt sich nicht darauf, vorzugeben, was mit der Verpackung geschehen soll, wenn sie zum Abfall wird. Sie ändert auch die Art und Weise, wie diese gestaltet werden muss.

Ab 2030 treten Maßnahmen in Kraft, die sicherstellen sollen, dass Verpackungen recyclingfähig sind, und die den Anteil an recyceltem Kunststoff in bestimmten Verpackungsarten erhöhen.

Die Zielvorgaben für recycelte Inhalte variieren je nach Format und Kunststoffart. So legt die Verordnung für das Jahr 2030 unterschiedliche Mindestanteile für bestimmte PET-Verpackungen, sonstige produktberührende Kunststoffverpackungen sowie Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff fest.

Dies wird Hersteller und Marken dazu zwingen, nicht nur dem verwendeten Material, sondern auch dessen Zusammensetzung, Recyclingfähigkeit und der Verfügbarkeit von Recyclingmaterialien weitaus mehr Aufmerksamkeit zu widmen.

Eine neue Kennzeichnung, die das Recycling vereinfacht

Auch der Verbraucher wird Veränderungen erleben, wenngleich diese schrittweise eintreten werden.

Die Verordnung schreibt vor, dass Verpackungen ab dem 12. August 2028 – oder ab dem je nach Erlass der Durchführungsrechtsakte maßgeblichen Zeitpunkt – mit einer harmonisierten Kennzeichnung ihrer Materialzusammensetzung versehen sein müssen, um ihre ordnungsgemäße Trennung zu erleichtern.

Ziel ist es, dass ein einheitlicheres System die Zuordnung der jeweiligen Verpackung zum richtigen Entsorgungsbehälter erleichtert und die Verwirrung verringert, die durch unterschiedliche Informationssysteme in den verschiedenen Ländern entsteht.

Für Mehrwegverpackungen gelten zudem spezifische Kennzeichnungsanforderungen. Die Regelung sieht die Bereitstellung von Informationen mittels eines QR-Codes oder eines anderen genormten und offenen digitalen Mediums vor, das unter anderem Auskunft über die Wiederverwendungssysteme und die Rücknahmestellen gibt.

Was bedeutet das für die Unternehmen?

Die Auswirkungen werden insbesondere für Unternehmen von Bedeutung sein, die große Mengen an Verpackungen herstellen, importieren, vertreiben oder verwenden.

Die Unternehmen werden schrittweise Aspekte überprüfen müssen wie:

  • Das Design und die Größe ihrer Verpackungen.

  • Die Menge des verwendeten Materials.

  • Die reale Möglichkeit, sie zu recyceln.

  • Der Anteil an eingearbeitetem Recyclingmaterial.

  • Die Verwendung wiederverwendbarer Formate.

  • Die Systeme zur Sammlung und Wiederverwendung.

  • Die Informationen und die Kennzeichnung der Verpackungen.

  • Die in der Logistik und im E-Commerce verwendeten Verpackungen.

Die Europäische Kommission erkennt an, dass die Anpassung für die Wirtschaftsakteure mit Kosten verbunden sein wird, vertritt jedoch die Auffassung, dass die Harmonisierung der Vorschriften die aus unterschiedlichen nationalen Anforderungen resultierende Komplexität mittelfristig verringern und neue Investitionen in Lösungen der Kreislaufwirtschaft fördern kann.

Ein Zeitplan, der jetzt beginnt, aber auf das Jahr 2030 ausgerichtet ist.

Ein wesentlicher Punkt für das Verständnis der neuen Regelung ist, dass der 12. August 2026 nicht der Tag ist, an dem sich alle Verpflichtungen schlagartig ändern.

Die Verordnung trat im Februar 2025 in Kraft, und ihre allgemeine Anwendung begann am 12. August 2026. Von diesem Zeitpunkt an werden schrittweise verschiedene Verpflichtungen wirksam.

12. August 2026: Die allgemeine Anwendung der PPWR beginnt und – neben anderen Maßnahmen – treten die Beschränkungen für bestimmte PFAS in Lebensmittelverpackungen in Kraft.

12. August 2028: Das neue harmonisierte Kennzeichnungssystem für Verpackungsmaterialien ist vorgesehen.

1. Januar 2030: Ein Großteil der strukturellen Maßnahmen tritt in Kraft, darunter Beschränkungen für Hohlräume, Wiederverwendungsziele sowie bestimmte Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und den Rezyklatgehalt.

2040: In verschiedenen Kategorien werden ehrgeizigere Ziele für die Wiederverwendung und den Anteil an recyceltem Material erreicht.

Europa will das Wachstum der Verpackungsabfälle bremsen.

Das Ausmaß dieser Veränderung ist eine Reaktion auf ein Problem, das die Europäische Union als zunehmend betrachtet. Nach Angaben der Kommission könnten die Verpackungsabfälle in der EU ohne neue Maßnahmen bis 2030 um 19 % zunehmen, während die Menge an Kunststoffverpackungsabfällen um bis zu 46 % ansteigen könnte.

Die PPWR zielt darauf ab, diesen Trend umzukehren, indem sie ansetzt, bevor die Verpackung zu Abfall wird: durch die Reduzierung unnötiger Materialien, die Förderung der Wiederverwendung, die Steigerung der Recyclingfähigkeit und die Schaffung einer höheren Nachfrage nach recycelten Rohstoffen.

Das oberste Ziel ist es, dass Verpackungen nicht mehr ausschließlich unter dem Gesichtspunkt ihrer kommerziellen und logistischen Funktion gestaltet werden, sondern Teil eines weitaus umfassenderen Kreislaufwirtschaftssystems werden.

Eine Transformation, die bereits begonnen hat

La nouvelle réglementation européenne ne signifie pas que tous les emballages deviendront réutilisables dès demain ni que les boîtes à usage unique disparaîtront. Le changement sera progressif et s'étalera sur les années à venir.

Die Botschaft an die Unternehmen ist jedoch eindeutig: Die Verpackung ist nicht mehr nur eine Frage von Marketing, Logistik oder Produktschutz. Ihr Design, ihre Zusammensetzung, ihre Wiederverwendung, ihre Recyclingfähigkeit sowie die Bewirtschaftung am Ende ihrer Lebensdauer unterliegen nun ein und derselben europäischen Regelung.

Mit Beginn der Anwendung der PPWR schlägt Europa ein neues Kapitel in seiner Abfallpolitik auf: Der Schwerpunkt verlagert sich von der Bewirtschaftung immer größerer Mengen an entsorgten Verpackungen hin zu dem Ziel, von vornherein weniger Verpackungen zu produzieren, deren Wiederverwendung zu steigern und sie in den Produktionskreislauf zurückzuführen.

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